19.10.2022 | Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld könnt ihr ab jetzt bis 30. November beantragen.
Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.
Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so:
Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang), d.h. ab dem 19. Oktober bis spätestens 30. November! Am besten also jetzt gleich darum kümmern!
ALTERNATIV schicken wir dir auch gern die Mitgliedsbescheinigung und einen Musterantrag zu, wenn du das Serviceportal nicht nutzen kannst oder möchtest. Melde dich dafür gern bei uns in der Geschäftsstelle unter 0375 / 27360.
Mehr Informationen zum Mitgliederbonus für Leihbeschäftigte findest du auf der Webseite der IG Metall. Dort haben wir dir die wichtigsten Informationen auch nochmal in verschiedenen Sprachen zusammengestellt.