TARIFRUNDE METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE

Angriff auf das Streikrecht abgewehrt: Forderung nach dem Tariflichen Angleichungsgeld ist rechtens

16.04.2021 | Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hat heute am Freitagnachmittag entschieden, dass die Warnstreiks der IG Metall in der laufenden Tarifrunde rechtmäßig sind. Die IG Metall darf also weiterhin zu Warnstreiks in der Tarifrunde 2021 der Metall- und Elektroindustrie aufrufen!

„Wir sind entsetzt über die Entscheidung. Gefallen wir lassen wir uns das nicht", so Birgit Dietze, Bezirksleiterin der IG Metall in Berlin-Brandenburg-Sachsen. Foto: Volker Wartmann

Es ist ein guter Tag“, sagt Birgit Dietze, IG Metall Bezirksleiterin Berlin-Brandenburg nach der Berufungsentscheidung. „Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte.“

Die IG Metall fordert in der Tarifrunde 2021 ein Tarifliches Angleichungsgeld. In Ostdeutschland arbeiten die Beschäftigten 38 Stunden pro Woche und damit drei Stunden unbezahlt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Die IG Metall fordert daher die Angleichungsdifferenz im Entgelt für diese drei Stunden. 

Der sächsische Arbeitgeberverband VSME hatte am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung gegen die Forderung der IG Metall für das Tarifliche Angleichungsgeld erwirkt. Postwendend drohte der Arbeitgeberverband Berlin-Brandenburg VME mit ähnlichen Schritten. Die Arbeitgeber versuchen damit auf gerichtlichem Wege die Ungleichheit in Beton zu gießen. Die IG Metall legte noch am Donnerstagabend Berufung gegen die Gerichtsentscheidung ein. Bis zu einer Entscheidung der Berufungsinstanz mussten jedoch alle Warnstreiks kurzfristig abgesagt werden, darunter auch die geplanten Aktionen am Freitag bei Volkswagen in Mosel und SAS in Meerane. 

Mit juristischen Spielchen steigern die Arbeitgeberverbände die Wut der Beschäftigten

Der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Zwickau, Thomas Knabel, erklärt dazu: „Wir kämpfen mit allen rechtlichen und politischen Mitteln weiter für die Angleichung der Arbeitsbedingungen in Ost an die der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie. Die unserer Ansicht nach fadenscheinige Begründung lautet sinngemäß, das Tarifliche Angleichungsgeld sei eine „Tarnung“ für die Einführung der 35-Stundenwoche durch die Hintertür. Mit den juristischen Spielchen steigern die Arbeitgeberverbände VSME und VME nur die Wut der Kolleginnen und Kollegen. Gelöst wird so nichts.“

 

Hintergrund: 

Der VSME hatte am Donnerstag (15. April) vor dem Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung erwirkt. In einer eilig einberufenen Berufungsverhandlung hat das Landesarbeitsgericht in den Mittagsstunden des 16. April die Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig kassiert. Das Leipziger Arbeitsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass die Wochenarbeitszeit über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt sei, daher gelte eine Friedenspflicht.

Von: cdr

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