BETRIEBSRATSWAHLEN 2022

BR-Wahl bei VW unwirksam - Entscheidung vom Arbeitsgericht nicht nachvollziehbar

29.11.2022 | Das Arbeitsgericht Zwickau hat die Betriebsratswahl im Zwickauer VW-Werk in einer Verhandlung am Montag, 28. November für unwirksam erklärt. Das Gericht begründet das mit einem formellen Fehler bei der Stimmauszählung. Die gegnerische Liste - der es aus Sicht der IG Metall nicht um echte Mitbestimmung und die Interessenvertretung der Beschäftigten geht - hatte die Wahl angefochten. Der Betriebsrat prüft nun, ob er gegen diese Entscheidung vorgeht. Wichtig ist: Das Gremium bleibt im Amt, bis der Beschluss rechtskräftig ist.

Symbolbild: Warnstreik im Zwickauer Fahrzeugwerk von Volkswagen. Foto: IG Metall Zwickau/Igor Pastierovic

Das Arbeitsgericht Zwickau hat am Montag, 28. November entschieden, die Wahl zur Belegschaftsvertretung im Zwickauer Fahrzeugwerk von Volkswagen als unwirksam bzw. anfechtbar zu erklären. Diese Entscheidung ist für uns als IG Metall Zwickau überraschend und nicht nachvollziehbar.

Wichtiger Unterschied: Wahl unwirksam und NICHT nichtig - Gremium bleibt im Amt

"Wir müssen erst einmal die schriftliche Begründung abwarten und werden danach sehen, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen", sagte der Betriebsratsvorsitzende Rothe. "Ich gehe aber davon aus, dass es in die nächste Instanz geht. Wichtig ist, dass die Wahl für unwirksam erklärt wurde, nicht für nichtig. Das heißt, das Gremium bleibt erstmal im Amt, bis die Entscheidung rechtskräftig ist."

Nachteile für die Beschäftigten sieht der BR-Vorsitzende derzeit nicht. Denn alle bisherigen und künftigen Entscheidungen, Beschlüsse und Vereinbarungen des Betriebsrats sind wirksam. Damit sind alle Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrats weiterhin die Anlaufstelle bei Fragen und Problemen für die VW-Beschäftigten.

Das Arbeitsgericht Zwickau sah vor allem einen formellen Fehler: Demnach war der Wahlvorstand bei der Stimmauszählung nicht ständig vollzählig anwesend, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das bedeutet aus Sicht des Richters, dass die Öffentlichkeit während der Stimmauszählung nicht durchgehend gewahrt gewesen ist. Nach Meinung des Gerichts kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass dies Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte. 

Bei der Wahl im Frühjahr 2022 hatte die IG Metall 35 von 37 Mandaten errungen. "Die Entscheidung der Beschäftigten ist damit eindeutig ausgefallen", sagt Thomas Knabel, Erster Bevollmächtiger der IG Metall Zwickau. Angefochten hatten die Wahl die Mitglieder einer gegnerischen Liste, der es aus Sicht der IG Metall in erster Linie darum geht, Unfrieden zu stiften und die Belegschaft zu spalten.

Wir halten Euch über die weitere Entwicklung in diesem Fall auf dem Laufenden.

Von: cdr

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