Neues Jahr, neue Gesetze

Das ändert sich 2022!

04.01.2022 | Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert.

Symbolbild. Foto: iStock

Ob Steuern, Freibeträge oder Kindergeld, Beiträge zur Pflegeversicherung, Reisekosten oder Mindestausbildungsvergütung – 2022 kommen in einigen Bereichen Veränderungen auf die Beschäftigten zu. Die IG Metall hat einen Überblick zusammengestellt, der darüber informiert, was sich mit dem Jahreswechsel ändert. Zum Überblick geht es hier.

So ist u.a. der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.

Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 12,90 Euro und für Leiharbeit ab April 2022 auf 10,88 Euro stündlich. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausrechnen.

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2022 für Ledige auf 9984 Euro – das ist ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021 (9744 Euro). Verheirateten stehen 19 968 Euro zu, 480 Euro mehr als bisher. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus ab Januar 2022 erst bei Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Mehr gibt es auch für Menschen ohne Job: Für alleinstehende Erwachsen steigt der Regelsatz für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf 449 Euro pro Monat. Auch die monatlichen Sätze für die Regelbedarfsstufen 2 bis 6 erhöhen sich: Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften und erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen erhalten 404 Euro, nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 360 Euro, Jugendliche von 14 bis unter 17 Jahren 376 Euro, Kinder von 6 bis unter 13 Jahren 311 Euro und Kinder bis 5 Jahre 285 Euro.

Die Sätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro, für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

 

Von: cdr

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