02.07.2024 | Alle zwei Jahre wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb neu gewählt. Wir erklären euch, wer sein Kreuz auf dem Wahlzettel setzen darf und wie die Wahl abläuft. Und: Meldet euch jetzt an zur Wahlvorstandsschulung, damit bei der JAV-Wahl in eurem Betrieb alles glatt läuft.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz (Paragrafen 61 bis 71) verankert. Die JAV vertritt die Interessen und Rechte der Jugendlichen und Azubis im Betrieb gegenüber der Betriebsleitung und ist Ansprechpartnerin bei Problemen.
Zu den Hauptaufgaben der JAV gehören:
Von Oktober bis November 2024 werden die nächsten regelmäßigen JAV-Wahlen durchgeführt.
Die Wahlvorstandsschulung (normales Wahlverfahren) dient dazu, eventuelle Problemfelder bei der Wahleinleitung und -durchführung zu erkennen und aufzuarbeiten. Dabei wird auch auf Fragen eingegangen, die die individuelle Situation in den Betrieben der Seminarteilnehmer betreffen. Mit der Wahlvorstandsschulung erhaltet Ihr Wissen rund um die JAV Wahl, damit ihr die Wahl rechtsicher umsetzen und gut vorzubereiten könnt.
Die Wahlvorstandsschulung findet am Freitag, 16. August 2024 von 9 bis 16 Uhr im Zwickauer Gewerkschaftshaus statt. Teilnehmen können JAV und junge Betriebsräte. Eine Freistellung ist nach §37,6 Betriebsverfassungsgesetz möglich. Die Anmeldung erfolgt direkt über die Betriebsräte Bildung Sachsen oder mit dem Dokument auf der rechten Seite.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind Fachleute in Sachen Ausbildung: Gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat setzen sie sich für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Die JAV kümmert sich um:
Noch mehr Infos zur jungen IG Metall findet ihr unter diesem LINK.