Covid-19: Antworten auf häufige Fragen

Grenzschließung durch Polen und Tschechien

16.03.2020 | Inzwischen haben Polen und Tschechien ihre Grenzen geschlossen. Wir informieren darüber, was dies für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen bedeutet.

Grenzgänger aus Tschechien:

Die Tschechische Republik hat am 14.03.2020, 00:00 Uhr, die Grenzen zu Deutschland geschlossen. Eine Ein- und Ausreise von und nach Deutschland ist nur noch in Ausnahmefällen und über bestimmte Grenzübergänge möglich. Für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen über die Grenze pendeln, wenn Sie eine Bestätigung  des Arbeitgebers vorlegen können und der Arbeitsort nicht weiter als 100 km von der Grenze entfernt liegt.

Die Übersicht der geöffneten Grenzübergänge und das Formular, welches vom Arbeitgeber unterschrieben werden muss, finden Sie hier: 

https://www.mvcr.cz/clanek/mimoradne-opatreni-ministerstva-vnitra-o-docasnem-znovuzavedeni-ochrany-vnitrnich-hranic-ceske-republiky.aspx

Hinweise zur Krankmeldung in Tschechien:

In Tschechien ist zum 1.1.2020 die elektronische Krankmeldung eingeführt worden. Diese funktioniert nicht grenzüberschreitend. Sie benötigen für die Krankmeldung bei ihrem Arbeitgeber in Deutschland nach wie vor eine schriftliche AU-Bescheinigung. Sollte dies in der Arztpraxis nicht bekannt sein, berufen Sie sich bitte auf die Regelungen des tschechischen Sozialversicherungsträgers ČSSZ. Hier finden Sie die Vorschriften: https://www.cssz.cz/web/eneschopenka/nejcastejsi-dotazy

 

Grenzgänger aus Polen

Ab Sonntag, dem 15. März, hat Polen ein vorübergehendes Einreiseverbot nach Polen eingeführt. Davon ausgenommen sind u. a.:

  • polnische Staatsbürger,
  • Personen mit einem festen oder befristeten Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis,
  • Ausländer, die ein Transportmittel zur Güterbeförderung führen.

Die nach Polen einreisenden polnischen Staatsbürger müssen eine obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Nach der Überschreitung der Grenze wird jeder Rückkehrer erfasst und untersucht. Von der Quarantäne ausgenommen sind:

  • Personen aus Grenzräumen, die in Polen wohnen, aber jeden Tag im Nachbarland arbeiten,
  • Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen.

Alle internationalen Personenluft- und Bahnverkehrsverbindungen werden ausgesetzt. Nach Polen kann man über alle Grenzübergänge mit Straßenverkehrsmitteln, d. h. mit PKW, Kleinbussen und Bussen einreisen.

Diese Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 10 Tagen eingeführt.

 

Die Homepage des DGB Sachsen wurde ebenfalls aktualisiert. Ihr findet die Infos in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache auf der Seite https://sachsen.dgb.de/cross-border-workers

Von: fh

Unsere Social Media Kanäle