TARIFRUNDE METALL UND ELEKTRO 2022

Gut zu wissen: Wie laufen eigentlich Tarifverhandlungen ab?

04.10.2022 | Wie funktionieren Tarifverhandlungen? Wer verhandelt mit wem? Und was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Tarifverhandlungen - kurz zusammengefasst in unserem Erklärvideo.

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Was ist meine Arbeit eigentlich wert? Wie viel Geld kann ich dafür verlangen? Mit Tarifvertrag weißt Du das. Denn darin sind Mindeststandards für Deinen Arbeitsvertrag geregelt. Mehr dazu in diesem Erklärvideo.

Was sind Tarifverhandlungen?

Tarifverhandlungen dienen dem Zweck, Tarifverträge auszuhandeln. In den Verhandlungen vertritt die Gewerkschaft die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern – mit dem Ziel, bessere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel höhere Löhne durchzusetzen. Den gesamten Ablauf – vom Aufstellen der Forderungen, den Verhandlungen, (Warn-) Streiks bis hin zum Abschluss eines Ergebnisses – nennt man Tarifrunde.


Warum Tarifverhandlungen?

Wollen Beschäftigte und ihre Gewerkschaften neue Tarifverträge aushandeln oder bestehende Verträge verbessern, geht das nur über Tarifverhandlungen. Über sie können die Arbeitsbedingungen kollektiv geregelt werden, anders als individuell zwischen einzelnen Beschäftigten und des Arbeitgebers. Tarifverträge sind somit ein Ergebnis gemeinsamen Handelns, das die häufig bestehende Unterlegenheit der einzelnen Beschäftigten ausgleicht und ein Verhandeln „auf gleicher Augenhöhe“ mit den Arbeitgebern ermöglicht.


Wer verhandelt mit wem?

Nur Gewerkschaften können laut Gesetz mit Arbeitgebern Tarifverträge aushandeln. Wollen sie neue Tarifverträge aushandeln oder bestehende Verträge verbessern, geht das nur über Tarifverhandlungen.

Beim Verhandeln von Flächentarifverträgen, die für ganze Branchen und Regionen gelten, kommen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammen. Firmen- oder Haustarifverträge verhandelt die Gewerkschaft direkt mit einzelnen Arbeitgebern aus. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter an den Verhandlungstischen werden auch Tarifvertragsparteien, Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt. Wichtig: Bei den Tarifverhandlungen greift der Staat nicht ein und erkennt damit die Tarifautonomie der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen an.

Von: cdr

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