FAQ ZUM TARIFLICHEM ZUSATZGELD

Im Juli kommt der T-ZUG

29.07.2021 | Im Juli wird das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) an Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie ausgezahlt: 27,5 Prozent des Monatsentgelts gibt's noch mal obendrauf. Schichtbeschäftigte, Eltern und Pflegende können statt Geld zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Unsere FAQ zum T-ZUG.

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Mehr freie Zeit mit dem T-ZUG: IG Metall Mitglieder wurden gefragt was ihnen der neue Tarifvertrag "T-Zug" so gebracht hat oder bringen wird. 8 Tage mehr Urlaub für Schichtarbeit, Pflege oder die Betreuung der Kinder.

27,5 Prozent obendrauf: Dieses dicke Plus hat die IG Metall mit dem Tarifabschluss 2018 für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt. Einen Rechtsanspruch haben daher nur Mitglieder der IG Metall.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen.

"Tarifverträge sichern für die Beschäftigten in der Region regelmäßige und sichere Einkommen. Das Besondere am T-ZUG ist die Umwandlungsmöglichkeit in freie Zeit. Wir wissen, dass rund 90 Prozent der Kolleginnen und Kollegen im Schichtbetrieb diese Option nutzen", kommentiert Benjamin Zabel, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Zwickau.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zum „T-ZUG“.

 

Was ist „T-ZUG“ und wer bekommt es?

Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) ist eine weitere jährliche Sonderzahlung, die wir in der Metall-Tarifrunde 2018 erreicht haben.

Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem T-ZUG A – 27,5 Prozent vom individuellen Monatsentgelt, die mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt werden.

Dazu kommt ein Zusatzbetrag – ZUB oder T-ZUG B – 12,3 Prozent vom tariflichen Facharbeiter-Eckentgelt deines Tarifgebiets. Auszubildende erhaltend entsprechend der prozentualen Anbindung ihrer Vergütungen an das Eckentgelt je nach Ausbildungsjahr und Tarifgebiet rund 30 bis 40 Prozent davon. Auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) wird normalerweise mit der Juli-Abrechnung ausbezahlt. Dieses Jahr ist er jedoch wegen der Corona-Krise einmalig auf Oktober verschoben.

Durch die prozentuale Anbindung an das tarifliche Monatsentgelt steigt nicht nur das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A), sondern auch der Zusatzbetrag (T-ZUG B) mit jeder zukünftigen Tariferhöhung prozentual mit. Beschäftigte in Teilzeit oder Altersteilzeit erhalten das tarifliche Zusatzgeld anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Was ist die „T-ZUG-Wahloption“ auf acht freie Tage?

Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können ihr tarifliches Zusatzgeld – das T-ZUG A – auch in acht freie Tage tauschen. Der Antrag auf die acht freien Tage für das Folgejahr muss bis zum 31. Oktober gestellt werden.

Das T-ZUG B (oder T-ZUG-Zusatzbetrag) von 12,3 Prozent des Eckentgelts ist nicht von der Wahloption betroffen und wird normal ausbezahlt.

Für wen gilt das tarifliche Zusatzgeld?

Für Stammbeschäftigte in Betrieben, in denen der Flächentarifvertrag der IG Metall für die Metall- und Elektroindustrie gilt: Rechtsanspruch haben nur Mitglieder der IG Metall.

Viele Arbeitgeber gewähren jedoch freiwillig tarifliche Leistungen auch den Beschäftigten, die nicht Mitglied der IG Metall sind – also auch das tarifliche Zusatzgeld. Dabei verfolgen sie auch die Strategie, den Beschäftigten möglichst wenig Anreize zu bieten, in die IG Metall einzutreten – und die IG Metall dadurch möglichst schwach zu halten, koste es was es wolle. Allerdings: Wenn es hart auf hart kommt, können Nicht-Mitglieder auch keine Ansprüche geltend machen – und etwa vor Gericht das tarifliche Zusatzgeld oder die Wahloption auf die acht Tage einklagen. Das können nur IG Metall-Mitglieder.

Wo gebe ich den Antrag ab?

Bei Deinem Arbeitgeber, mit Kopie an den Betriebsrat. Frage Deinen Betriebsrat zum genauen Verfahren in Deinem Betrieb.

Weitere Fragen und die dazugehörigen Antworten zum T-ZUG findet ihr hier.

Von: cdr

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