Beschäftigte in Leiharbeit

Jetzt an Mitgliedervorteil denken: So kommst du an dein Weihnachtsgeld

26.11.2024 | Leihbeschäftigte erhalten eine Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind. Um die Extrazahlung zu Weihnachten zu erhalten, muss rechtzeitig ein Antrag an den Arbeitgeber (Leihunternehmen) gestellt werden: bis spätestens 30. November für die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld 2024.

Der Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld wird im November ausgezahlt. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren.

Die Mitglieder-Extrazahlung erhalten alle Leihbeschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von länger als sechs Monaten im Leihunternehmen, wenn sie zum 30. November eines Jahres mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind.

Wichtig: Der Verleihbetrieb muss tarifgebunden sein an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ/BAP. Die Geltung der Tarifverträge kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein.

Mitgliedervorteil nur auf Antrag beim Arbeitgeber

Um den Mitgliedervorteil zu erhalten, müssen Leihbeschäftigte einen Antrag an ihren Arbeitgeber (Leihunternehmen) stellen und eine Bescheinigung über ihre Mitgliedschaft beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag gibt es für euch als Mitglieder im Servicecenter-Portal der IG Metall unter folgendem Link: www.igmetall.de/mitgliedervorteile

Der Antrag muss bis einschließlich 30. November (E-Mail-/Posteingang) gestellt werden.

HIER erfahrt ihr mehr zum Mitgliedervorteil Leiharbeit. 

 

Von: cdr

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