RATGEBER RECHTSSCHUTZ

Rechtsschutz für euch als Gewerkschaftsmitglieder: So funktioniert’s

05.08.2021 | Nicht gezahlter Lohn oder gar eine Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen.

Kostenfrei als IG Metall Mitglied - im Streitfall und vor Gericht besser mit Rechtsschutz: eine Statue der Justitia im Gegenlicht (Symbolbild). Foto: seb_ra/iStock

Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung und Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Die Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.


Bei welchen Fällen gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Bei Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Entgelt, Lohnabrechnungen. Bei Fragen um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.


Wo beantrage ich den Rechtsschutz?

Erste Anlaufstelle für euch als Mitglieder ist unsere IG Metall Geschäftsstelle Zwickau. Immer dienstags zwischen 8.30 und 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr findet unsere Sprechstunde statt. Eine separate Terminvereinbarung ist derzeit nicht zwingend nötig. Gern könnt ihr euch aber im Vorfeld telefonisch melden oder auch einen Rückruf mit unserer Rechtsberatung vereinbaren.

Wichtig: Zu diesem Gespräch sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitbringen (Arbeitsvertrag, Abrechnungen etc.). Damit verschaffen sich unsere Beraterinnen und Berater einen ersten Überblick. Die Kolleginne und Kollegen prüfen den Fall und entscheiden, ob Rechtsschutz gewährt wird. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.


Wen muss ich noch informieren?

Bei Streit mit dem Arbeitgeber sollten Betroffene auch schnell den Betriebsrat einschalten. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise mit der Arbeitsagentur. Auch bei diesen Fragen hilft dir deine IG Metall Geschäftsstelle Zwickau.


Welche Vorteile hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber dem privaten?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt der Anwältin oder dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Unsere Experten helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Dir als Mitglied entstehen keinerlei Kosten!

Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.


Übernimmt die IG Metall auch Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Die Regeln zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz sind in der IG Metall Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Anwaltskosten unzulässig. Diese Kosten müssen Mitglieder aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.

Hier geht's zur Rechtsberatung deiner IG Metall Zwickau.

Von: cdr

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