08.01.2023 | Anfang des neuen Jahres kommen die Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme. Für die Menschen in Deutschland eine deutliche Entlastung. Alle Fragen und Antworten dazu im Überblick.
Die horrenden Energiepreise sind die Hauptursache der hohen Inflation. Die Bundesregierung packt das Problem nun an der Wurzel: mit einer Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme. Damit wird eine seit Monaten erhobene Forderung der IG Metall Realität.
Wir erklären, wie die Preisbremsen funktionieren – und was sie konkret bringen.
Die Gaspreisbremse deckelt den Gaspreis für private Haushalte bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde. Für den restlichen Verbrauch gilt weiter der normale Marktpreis.
Die Strompreisbremse deckelt den Strompreis für private Haushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings nicht für den gesamten Verbrauch, sondern für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (in der Regel: des Vorjahresverbrauchs). Für den restlichen Verbrauch gilt der Marktpreis.
Strom- und Gaspreisbremse starten offiziell ab März 2023. Sie gelten aber rückwirkend auch schon für Januar und Februar 2023. Diese Lösung soll den Versorgungsunternehmen Zeit verschaffen, ihre Abrechnungssysteme anzupassen. Bei den Haushalten kommt die Entlastung durch die Preisbremsen also ab der März-Rechnung an.
Nichts. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Abrechnungen der Gas- und Stromversorger – sofern ein Direktvertrag mit dem Versorger besteht.
Für viele Mieterinnen und Mieter läuft die Entlastung auch über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Die Abschlagszahlungen sinken entsprechend. Vermieter sind verpflichtet, die Entlastung zügig weiterzugeben.
Details dazu erklärt das Bundeswirtschaftsministerium hier.
Die IG Metall hat ausgerechnet, welche Entlastungen Gas- und Strompreisbremse für zwei Musterhaushalte bringen.
Beispiel 1: Single (durchschnittlicher Verbrauch von Gas und Strom):
Ersparnis 2023 gesamt: 902 Euro
Davon entfallen auf: Gaspreisbremse ► 706 Euro, Strompreisbremse ► 99 Euro, Mehrwertsteuersenkung auf Gas ► 97 Euro.
Beispiel 2: vierköpfige Familie (durchschnittlicher Verbrauch von Gas und Strom):
Ersparnis 2023: 2262 Euro
Davon entfallen auf: Gaspreisbremse ► 1764 Euro, Strompreisbremse ► 256 Euro, Mehrwertsteuersenkung auf Gas ► 242 Euro.
Für die meisten Betroffenen ist der Rabatt auf Gas und Strom steuerfrei. Wer ein hohes Einkommen hat muss den Rabatt versteuern. Die Steuerpflicht greift für diejenigen, die auch Solidaritätszuschlag bezahlen müssen.
Nein. Denn die Gaspreisbremse gilt nur für einen Teil des gesamten Verbrauchs. Darüber hinaus gilt weiterhin der aktuelle Marktpreis – und der ist sehr hoch. So bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Mit einigen Verhaltenstipps lässt sich der private Energieverbrauch deutlich senken.
Ja. Der Preisdeckel für Fernwärme funktioniert genauso wie der für Gas. Nur die Höhe des Preisdeckels unterscheidet sich: Sie liegt für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Wer gerade umgezogen ist erhält die Entlastung nicht auf Basis des eigenen Vorjahresverbrauchs, sondern auf Grundlage des bisherigen Energieverbrauchs der neuen Wohnung.
Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro für die Abfederung der hohen Energiepreise bereit. Das Geld kommt aus dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF), der noch aus der Coronakrise stammt. Der Fonds nimmt dazu Kredite auf. Die 200 Milliarden sollen reichen, um die Energiekosten von Unternehmen und Privathaushalten bis 2024 einzudämmen.
In der derzeitigen Energiekrise geht es vor allem um Schnelligkeit. Deshalb setzt die Bundesregierung auf eine möglichst einfache Lösung. Top-Verdiener müssen die Hilfen versteuern. Und: Mit der Strompreisbremse kommt auch eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen, die bei manchen Energieunternehmen durch die hohen Preise angefallen sind. Die IG Metall hat eine solche Gewinnabschöpfung lange gefordert.
Weil es gar nicht so einfach ist, eine sinnvolle und praktikable Lösung für alle Haushalte und Unternehmen zu finden. Zahlreiche Fragen sind zu klären: Welcher Teil des Verbrauchs soll subventioniert werden? Wie wird dieser Verbrauch bestimmt? Was ist mit Mehrfamilienhäusern, die sich eine Zentralheizung teilen? Wie verhindert man Mitnahmeeffekte in der Wirtschaft?
Auch das aktuelle Konzept wird nicht jedem Einzelfall gerecht. Die Preisbremsen müssen schnell praktisch umsetzbar sein. Manche Vereinfachungen lassen sich dabei kaum vermeiden.
Auch für diese Energieträger ist eine Entlastung vorgesehen. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung. Die konkrete Umsetzung der Hilfen läuft über die Bundesländer.
Die hier geschilderten Preisbremsen gelten auch für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden bzw. einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 Kilowattstunden pro Jahr.
Für Unternehmen mit höherem Jahresverbrauch gilt: Sie erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs zu einem Netto-Arbeitspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde, 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde, und 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu 13 Cent je Kilowattstunde.