23.11.2021 | Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Jetzt noch die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld bis zum 30. November beantragen!
Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Hier kannst du dich umfassend zum Mitgliedervorteil Leiharbeit informieren und dir direkt den Musterantrag und deine Mitgliedsbescheinigung herunterladen!
Die wichtigsten Informationen haben wir außerdem in verschiedenen Sprachen aufbereitet hier entlang für mich Durchblick.
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit beim Arbeitgeber (Leiharbeitsunternehmen) (jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November). Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 jedes Kalenderjahr in drei Stufen. Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. November für das Weihnachtsgeld. Wichtig: Anspruchsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft und eine Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten beim Verleihbetrieb.
Du bist noch kein Mitglied? Dann kannst Du hier beitreten und Dir Deinen Mitgliedervorteil in einem Jahr sichern.