UNFALLVERSICHERT IM HOMEOFFICE

Versicherungsschutz für mobiles Arbeiten wird ausgeweitet

03.08.2021 | Wer von unterwegs oder zuhause arbeitet, ist künftig gesetzlich unfallversichert. Wir erklären, was gesetzlich neu geregelt wurde und was Beschäftigte beachten sollten, wenn sie einen Arbeitsunfall erleiden.

Die Corona-Pandemie hat das Thema Home Office bzw. mobiles Arbeiten befeuert (Symbolbild). Foto: oatawa/iStock

Beim mobilen Arbeiten sind künftig auch die Wege zur Toilette oder in die Küche automatisch unfallversichert: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt und den Unfallversicherungsschutz für mobil Arbeitende der Tätigkeitsausübung im Unternehmen gleichstellt.

Bricht sich zum Beispiel eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei der Arbeit auf dem Weg vom Schreibtisch zur Toilette das Bein, gilt dies künftig als Arbeitsunfall – egal, ob man der Arbeit in einem Café, zuhause oder im Unternehmen nachgeht.

Somit profitieren künftig auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Erstversorgung über ärztliche und psychologische Heilbehandlungen bis hin zu Rentenleistungen reichen.
 

Gesetzeslücke geschlossen

Damit ist eine Gesetzeslücke geschlossen worden. Denn: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung griff im Homeoffice bislang nur bei Tätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeit standen. So waren bisher beispielsweise das Anschließen eines Bildschirms oder der Weg zum Drucker unfallversichert, nicht aber Wege, die im eigenen Haushalt zum Beispiel. zur Nahrungsaufnahme oder dem Toilettengang zurückgelegt wurden. Mit der Regelung ist nun eine Gleichbehandlung beim Versicherungsschutz auch im Homeoffice erreicht worden.
 

Weg zur Kinderbetreuung jetzt unfallversichert

Eine weitere Änderung gibt es bei dem Versicherungsschutz auf den Wegen, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen.

Der Unfallversicherungsschutz besteht künftig auch bei Wegen, die zur Betreuung der Kinder beispielsweise zwischen Kindergarten, Tageseltern oder Schule und dem Homeoffice zurückgelegt werden. Der Versicherungsschutz besteht hier jedoch nur zwischen den eigenen vier Wänden und der Kinderbetreuungsstätte.
 

Arbeitsunfall: Was tun?

Wenn Beschäftigte während der Arbeit von unterwegs, im Homeoffice oder auf dem Weg zur Kinderbetreuung einen Unfall erleiden, sollten sie schnellstmöglich ihren Arbeitgeber informieren, damit er den Unfall an den zuständigen Unfallversicherungsträger melden kann.

Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige. Der Arzt schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter. Ausführliche Hinweise liefert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere aktuelle Infos des IG Metall Vorstands zum Thema Home Office findet ihr hier.

Von: cdr

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