TARIFRUNDE METALL UND ELEKTRO 2022

Warnstreik als Leiharbeitnehmer: Entgelt ja, Streikbruch nein

09.11.2022 | Gute Arbeitsbedingungen fallen nicht vom Himmel, sie müssen von der IG Metall und den Beschäftigten gemeinsam erkämpft werden. Und manchmal ist es nötig, die Forderungen mit einem Streik durchzusetzen. Im derzeitigen Tarifkonflikt in der Metall- und Elektroindustrie kommt es auch in Einsatzbetrieben von Leiharbeitsbeschäftigten zu Warnstreiks.

Es ist Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie und die Warnstreiks nehmen gerade so richtig Fahrt auf!

Was aber gilt für Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit?

  • Ihr dürft NICHT streiken, weil der Streikaufruf nicht für die Leiharbeitsbranche gilt.
  • Ihr dürft aber im bestreikten Betrieb auch nicht eingesetzt werden, also dort nicht arbeiten. Sollte jemand von Euch verlangen, in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten, um die Arbeit der Streikenden zu übernehmen, habt Ihr ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht, das heißt Ihr dürft die Arbeit dort verweigern.
  • Ihr erhaltet aber weiterhin Euer volles Entgelt von Eurem Verleihbetrieb.
  • Euer Verleihbetrieb darf Euch während eines Streiks in einem anderen Betrieb, der nicht bestreikt wird, einsetzen. Tut er das nicht, dürft Ihr selbstverständlich an den Aktionen der Streikenden teilnehmen.
  • Bitte achtet selbst darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Wir können als Metallerinnen und Metaller nur erfolgreich sein, wenn wir uns gemeinsam solidarisch unterstützen.

Folgendes solltet Ihr tun, wenn im Einsatzbetrieb gestreikt wird:

  1. Informiert Euren Verleihbetrieb vorab von den möglichen Streikmaßnahmen.
  2. Meldet Euch am Tag des Warnstreiks bei Eurem Verleihbetrieb und bietet Eure Arbeitskraft an, damit es keinen Ärger wegen des Entgelts gibt.
  3. Meldet Euch am Tag des Warnstreiks bei der Streikleitung vor Ort. Ihr werdet dort weiter informiert und – wenn nötig – unterstützt.
  4. 4. Falls Ihr Probleme bekommt, wird Euch der Betriebsrat Eures Einsatzbetriebs beraten und unterstützen.
  5. 5. Mitglieder der IG Metall erhalten grundsätzlich bei ihrer IG Metall vor Ort Unterstützung und selbstverständlich auch Rechtsschutz, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte!

Wichtig: Leistet keine Streikbrecherarbeit! Solidarität ist unsere stärkste Waffe!

Weitere Infos findet ihr im PDF-Dokument am Ende der Seite.

Von: cdr

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