Das Coronavirus hat gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Viele Betriebe melden Kurzarbeit an. Was bedeutet das für betroffene Arbeitnehmer?
Kurzarbeit dient der Sicherung von Arbeitsplätzen in Betrieben, die zum Beispiel durch die Corona-Krise vorübergehend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Der Bundestag hat kurzfristig ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld nun bereits nutzen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld gibt es unten unter Dateien zum Download.
Einen Ratgeber und Forderungen der IG Metall zum Kurzarbeitergeld finden sich auf www.igmetall.de
01.02.2023
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30.01.2023
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26.01.2023
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Mit der Betriebsräte Bildung Sachsen (BR-B Sachsen) steht Betriebsräten, Schwerbehindertenvertreter*innen und der Jugend- und Auszubildendenvertretung aus Betrieben in den Regionen der IG Metall Geschäftsstellen Zwickau, Chemnitz, Dresden-Riesa und Ostsachsen ab sofort ein umfangreiches Wissens- und Seminarangebot nach § 37,6 BetrVG / § 179,4 SGB IX zur Verfügung.
Speziell ausgerichtete Seminarangebote findet ihr unter www.betriebsraete-bildung.de oder direkt hier im aktuellen Bildungsangebot für 2022.