Rechtliche Fragen zum Urlaub, zur Krankmeldung, möglicherweise auch zu einer Kündigung kommen häufig vor.
Oft reicht es aus, mit einem sinnvollen, rechtlich fundierten Einspruch auf die Arbeitnehmerrechte hinzuweisen. Nutzt den Rechtsschutz der IG Metall, bevor die eigenen Rechte verwirkt sind, weil der Anspruch nicht rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht wurde und dadurch Prozesse fällig werden.
Für Mitglieder der IG Metall sind Rechtsschutz und die Prozessvertretung kostenfrei.
Mehr Informationen: Details zum Rechtsschutz und den Ablauf der Rechtsschutzgewährung
Wir gewähren unseren Mitgliedern völlig kostenlosen, umfassenden und qualifizierten Rechtsschutz, wenn vor Entstehung der Rechtsstreitigkeit mindestens drei Monate satzungsgemäße Beiträge bezahlt wurden. Satzungsgemäßer Beitrag ist ein Prozent des Bruttoentgeltes. Ohne Einhaltung dieser Karenzzeit ist der Rechtsschutz auf die kostenlose Rechtsberatung beschränkt.
In diesen Fällen kann der Rechtsschutz genutzt werden:
Bei allen betrieblichen Problemen ist es ratsam, zunächst mit den IG Metall Betriebsräten die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Lösung zu besprechen.
Wenn das nicht möglich ist bietet die IG Metall Zwickau jeden Dienstag eine Rechtssprechstunde an. Hier bieten wir eine Fallberatung, leiten die notwendigen Schritte ein und organisieren im Bedarfsfall die Prozessvertretung über die DGB Rechtsschutz GmbH.
Die Sprechstunde findet jeden Dienstag zwischen 8:30 und 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr im dritten Stock des Gewerkschaftshauses Zwickau, Bahnhofstraße 68 – 70 statt. Eine separate Terminvereinbarung ist hierzu nicht nötig. Kommt gern einfach vorbei!
Bringt bitte zu diesem persönlichen Gespräch alle mit dem Problem zusammenhängenden Unterlagen (z.B. Bescheid des Versicherungsträgers, Schriftwechsel, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw.) mit.