RECHTSANSPRUCH AUF BILDUNGSURLAUB IN SACHSEN

5 Tage Bildungszeit: Volksantrag läuft - jetzt unterschreiben!

17.10.2023 | Recht auf bezahlten Bildungsurlaub: Was in anderen Bundesländern längst Normalität ist, lässt in Sachsen bislang auf sich warten. Das will ein Bündnis aus 50 Partnerorganisationen nun mit einer Unterschriftenaktion ändern. Mindestens 40.000 Unterschriften braucht es, damit der Landtag über den vorliegenden Gesetzentwurf debattiert und abstimmt. Auch wir als IG Metall Zwickau beteiligen uns an dem Aufruf.

JA zu 5 Tagen Bildungszeit in Sachsen: Kristin Oder, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im VW-Fahrzeugwerk Zwickau, wirbt gemeinsam mit den Bevollmächtigten der IG Metall Zwickau, Benjamin Zabel (li.) und Thomas Knabel, für den Volksantrag. Foto: IG Metall Zwickau

Auf der letzten Delegiertenversammlung der IG Metall Zwickau haben die ersten Betriebsrätinnen und Betriebsräte den Volksantrag für 5 Tage Bildungszeit unterschrieben. Foto: IG Metall Zwickau

Mit einer Social-Media-Kampagne wollen wir in den nächsten Wochen weiter auf die Aktion aufmerksam machen und kräftig Unterschriften einsammeln. Unterschreiben könnt ihr bei den verschiedenen Organisationen, u.a. natürlich auch bei uns in der Geschäftsstelle Zwickau! Kommt gern zu unseren Öffnungszeiten im Gewerkschaftshaus vorbei.

HIER findet ihr eine Übersicht, wo überall Unterschriften gesammelt werden. Online kann man leider nicht unterzeichnen. Außerdem ist die Unterschrift an formale Bedingungen geknüpft, damit der Volksantrag auch gültig ist. 

Du kannst uns mit deiner Unterschrift unterstützen, wenn:

  • du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten in Sachsen mit Hauptwohnsitz gemeldet bist,
  • du mindestens 18 Jahre alt bist,
  • deine Angaben auf dem Unterschriftenbogen vollständig und deutlich lesbar sind,
  • du eigenhändig unterschrieben hast.

DARUM GEHT ES

Das Bündnis setzt sich für die Einführung von fünf Tagen Bildungszeit auch in Sachsen ein, die die Beschäftigten zur freien persönlichen, beruflichen und ehrenamtlichen Weiterbildung nutzen können. Fünf Tage, die der Arbeitgeber den Kolleginnen und Kollegen – wie in 14 anderen Bundesländern auch – zusätzlich zum regulären Jahresurlaub gewähren soll, damit die Beschäftigten sich fortbilden können. Dabei ist das Spektrum der möglichen Seminare groß und reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu hin zu politischen oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.   

Außer in Sachsen besteht bundesweit nur in Bayern kein Anspruch auf Bildungszeit. Das will das Bündnis nun mit dem Volksantrag, dem auch bereits ein konkreter Gesetzesentwurf zugrunde liegt, ändern.

Mehr Informationen zum Bündnis und zur Kampagne findet ihr auf der Homepage des Bündnisses.

Von: cdr

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