T-ZUG 2024

Bis 31. Oktober: Jetzt freie Tage beantragen

11.09.2023 | Beschäftigte mit Kindern, Pflegeaufgaben oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie können bis 31. Oktober statt Tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG) bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2024 beantragen.

Grafik: IG Metall

Seit 2019 erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts.

Dazu kommt ein Zusatzbetrag (ZUB oder T-ZUG B), ab 2023 in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets, zwischen 560 und 630 Euro.

Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzliche acht Tage im Jahr frei nehmen. Im Jahr 2022 haben über 400000 Beschäftigte die T-ZUG-Option auf freie Tage statt Geld genutzt.

Die T-ZUG-Option ist zu unterscheiden von der „Verkürzten Vollzeit“: IG Metall-Mitglieder in Vollzeit haben das Recht, ihre Arbeitszeit für 6 bis 24 Monate befristet auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren. Die „Verkürzte Vollzeit“ muss spätestens 6 Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. T-ZUG-Tage und Verkürzte Vollzeit können auch kombiniert werden.

Auf dieser Webseite beantworten wir euch die häufigsten Fragen zum T-ZUG.

 

Von: cdr

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