09.01.2024 | Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert.
Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags, höherer Mindestlohn, mehr Geld für den Schulbedarf aus dem Bildungspaket sowie höhere Freibeträge bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten: Unterm Strich bringt das Jahr 2024 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick findet ihr unter diesem LINK.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto die Stunde. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden. Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 13,95 Euro und für Leiharbeit auf 13,50 Euro die Stunde.
Auch angehende Auszubildende dürfen sich über mehr Geld freuen: Wer sich ab 2024 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 649 Euro im Monat.
Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden.
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.
Wer bereits zwischen 2001 und 2018 ohne Unterbrechungen eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, kann sich ab 1. Juli 2024 über einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf seine bisherige Rente freuen. Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden vom Zuschlag profitieren.
Dessen Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2002 und Dezember 2018: Bei
Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen. Niemand muss etwas unternehmen.
Der Zuschlag ist eine Art Kompensation, weil diese Gruppe von den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner in der Vergangenheit ausgenommen war – die Anpassungen galten nur für Rentenneuzugänge.
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema Erwerbsminderungsrente findet ihr hier.