NEUES JAHR, NEUE GESETZE

Das ändert sich 2024

09.01.2024 | Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert.

Symbolbild: Panthermedia

Symbolbild zum Thema Gesetz/Gesetzesänderung. Viele Paragrafen. Einer ist rot hervorgehoben.

Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags, höherer Mindestlohn, mehr Geld für den Schulbedarf aus dem Bildungspaket sowie höhere Freibeträge bei den Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten: Unterm Strich bringt das Jahr 2024 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick findet ihr unter diesem LINK.

 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto die Stunde. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden. Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 13,95 Euro und für Leiharbeit auf 13,50 Euro die Stunde.

Mindestausbildungsvergütung

Auch angehende Auszubildende dürfen sich über mehr Geld freuen: Wer sich ab 2024 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von mindestens 649 Euro im Monat.

Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden.

Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.

Erwerbsminderungsrente

Wer bereits zwischen 2001 und 2018 ohne Unterbrechungen eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, kann sich ab 1. Juli 2024 über einen Zuschlag von 4,5 oder 7,5 Prozent auf seine bisherige Rente freuen. Etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner werden vom Zuschlag profitieren.

Dessen Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns zwischen Januar 2002 und Dezember 2018: Bei

  • Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024: Eine Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro würde sich also um 75 Euro auf 1075 Euro erhöhen.
  • Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024: Eine Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro würde also um 45 Euro auf 1045 Euro steigen.

Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen. Niemand muss etwas unternehmen.

Der Zuschlag ist eine Art Kompensation, weil diese Gruppe von den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner in der Vergangenheit ausgenommen war – die Anpassungen galten nur für Rentenneuzugänge.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema Erwerbsminderungsrente findet ihr hier.

 

Von: cdr

Unsere Social Media Kanäle