RECHTSBERATUNG

Guter Rat ist bei uns nicht teuer: Jeden Dienstag kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder

15.08.2023 | Du hast eine rechtliche Frage zu Urlaub, Krankmeldung, deiner Lohnabrechnung oder wurdest gekündigt? Dann melde dich gern bei unserem Rechtsschutzteam - als IG Metall Mitglied kannst du auf unsere kostenlose Rechtsberatung und im Fall des Falles auch auf unseren kostenfreien Rechtsschutz vertrauen. Wir sind jeden Dienstag von 8.30 bis 17.00 Uhr für dich da!

Die IGM-Kolleginnen Martina Graupner (li.) und Susann Hopf (re.) sind gemeinsam mit Anna Stephan, Volljuristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH, für dich da, wenn du Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht hast. Foto: IG Metall Zwickau

Guter Rat muss nicht teuer sein: Als Mitglied der IG Metall hast du Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung im Arbeits- und Sozialrecht. Ganz gleich, ob es um Urlaub, Krankheit oder eine Kündigung geht - oft reicht es aus, mit einem sinnvollen, rechtlich fundierten Einspruch auf die Arbeitnehmerrechte hinzuweisen. Nutze deshalb den Rechtsschutz der IG Metall, bevor deine Rechte verwirkt sind, weil du deinen Anspruch nicht rechtzeitig und formgerecht geltend gemacht hast. 

Rechtsschutz ist für Mitglieder kostenfrei

Für Mitglieder der IG Metall sind Rechtsschutz und die Prozessvertretung kostenfrei! Weil es sich dabei um eine Leistung aus unserer Satzung handelt, musst du mindestens drei Monate satzungsgemäße Beiträge bezahlt haben. Satzungsgemäßer Beitrag ist ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts. Ohne Einhaltung dieser Karenzzeit ist der Rechtsschutz auf die kostenlose Rechtsberatung beschränkt - Beratung bekommst du also ab dem ersten Tag deiner Mitgliedschaft!

Bei allen betrieblichen Problemen ist es ratsam, zunächst mit den IG Metall Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit einer innerbetrieblichen Lösung zu besprechen.

Wenn das nicht möglich ist, könnt ihr immer DIENSTAGS ZUR RECHTSBERATUNG im Zwickauer Gewerkschaftshaus kommen. Hier bieten wir eine Fallberatung, leiten die notwendigen Schritte ein und organisieren im Bedarfsfall die Prozessvertretung über die DGB Rechtsschutz GmbH. 

Unsere Kolleginnen Martina Graupner und Susann Hopf sind gemeinsam mit Volljuristin Anna Stephan in der Zeit von 8.30 und 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr für euch da! Eine separate Terminvereinbarung ist nicht nötig. Kommt gern einfach vorbei!

WICHTIG: Bringt bitte zu diesem persönlichen Gespräch alle mit dem Problem zusammenhängenden Unterlagen (z.B. Bescheid des Versicherungsträgers, Schriftwechsel, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung usw.) mit.

 

In diesen Fällen kann der Rechtsschutz genutzt werden:

  • Arbeitsverhältnis/ Arbeitsentgelt / Kündigung / Urlaub und Urlaubsgeld / Eingruppierung / Entgeltfortzahlung / Mutterschutz / Abmahnung / Arbeitszeugnis / Betriebliche Altersversorgung
  • Maßregelung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit
  • Steuerrecht (wenn der Streit mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat) z. B. steuermindernde Anerkennung der Berufskleidung oder der Fahrten zum Arbeitsplatz
  • Sozialversicherung z.B. Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung / gesetzliche Unfallversicherung / gesetzliche Krankenversicherung / Feststellung der Schwerbehinderung

Von: cdr

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