WEITERBILDUNG

Neue Förderung für die berufliche Weiterbildung

03.04.2024 | Wichtiger Hinweis für unsere Aktiven in den Betrieben: Ab April gibt es Geld von der Bundesagentur für Arbeit, um Beschäftigung am Standort durch Weiterbildung besser zu sichern. Konkret sind es zwei neue Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung: die vereinfachte Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III und das komplett neue Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III.

Überall spüren wir den Wandel in der Arbeitswelt. Für uns Metaller und Metallerinnen bedeutet Wandel, dass wir gestalten können - ja sogar müssen! Die Bundesagentur für Arbeit finanziert jetzt zwei neue Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung: die vereinfachte Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III und das komplett neue Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III.

Gut zu wissen: Weil das Gesetz ursprünglich eine Idee der IG Metall war, gibt es sogar mehr "Kohle vom Staat" mit weiterbildungsbezogener Betriebsvereinbarung oder mit Tarifvertrag, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht. Beim neuen Qualifizierungsgeld ist es sogar eine zwingende Voraussetzung!

Weiterbildung kann dafür ein Schlüssel sein. Unternehmen sollen Beschäftigte nicht einfach vor die Tür setzen, wenn deren Aufgaben sich verändern oder wegfallen. Stattdessen sollen Belegschaften die Möglichkeit erhalten, sich für neue Tätigkeiten fit zu machen – auch wenn das Geld und Zeit kostet. Die Ampel-Koalition hat die IG Metall-Idee aufgegriffen, mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung.

Zum 1. April treten nun die wichtigsten Fördermöglichkeiten aus diesem Gesetz in Kraft. Die betriebliche Weiterbildung wird damit einfacher – für einzelne Beschäftigte und für ganze Teile von Belegschaften. 

Klingt nach viel Arbeit für den Betriebsrat, oder? Ist es auch, denn der BR wird das wohl beim Arbeitgeber durchkämpfen müssen, damit es sinnvoll in den Betrieben und bei den Beschäftigten ankommt. Das geht aber nur, wenn die "Hausaufgaben" gemacht sind. 

Im Aktivenportal erfahrt ihr wie die Förderung funktioniert und wie Betriebsräte sie nutzen können. Jetzt gleich einloggen und lesen, dass ihr als BR-Gremium in einem ersten Schritt zum Beispiel eine Beratung der Bundesagentur wahrnehmen könnt. 
 

Beschäftigtenqualifizierung ab 1. April 2024 im Überblick

  • Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
  • Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
  • NEU: Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III

Von: cdr

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