03.04.2022 | Demokratie macht vor den Werktoren nicht halt. Dafür sorgen engagierte Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Vom 1. März bis zum 31. Mai werden sie in diesem Jahr turnusgemäß neu gewählt. Alle vier Jahre sind die Beschäftigten in Betrieben aufgerufen, ihre Stimme für eine starke Mitbestimmung abzugeben. In dieser Folge des bezirklichen IG Metall-Quiz erfahrt ihr zum Beispiel, welche Rechte ein Betriebsrat hat oder ab welchem Alter ihr selber wählen und kandidieren dürft.
Hier geht es zur neuen Folge mit zehn Fragen rund um Mitbestimmungsrechte im Arbeitsleben durch Betriebsräte.
Du kennst das IG Metall-Quiz noch nicht? Alle Folgen der Reihe findest Du hier.
Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat haben es besser. Sie haben am Monatsende zum Beispiel durchschnittlich 8,4 Prozent mehr Geld im Portemonnaie. Auch in Krisenzeiten ist der Vorteil messbar, wie die Coronakrise unlängst gezeigt hat. So erhielten 60 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in mitbestimmten Betrieben eine Aufzahlung auf ihr Kurzarbeitergeld, in Betrieben ohne Betriebsrat waren es dagegen nur 32 Prozent.
Gewählt werden können Betriebsräte überall dort, wo es mehr als fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). 2018 haben Im IG Metall-Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen Beschäftigte in mehr als 800 Betrieben 6070 Betriebsrätinnen und Betriebsräte gewählt und so auf betriebliche Mitbestimmung gesetzt.
Ein Betriebsrat erweitert die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, um im Betrieb gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung auszuhandeln. Er kümmert sich um die richtige Eingruppierung und bestimmt mit über Arbeitsbedingungen – über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit, mobiles Arbeit und vieles mehr. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Er setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten.