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Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2023

09.01.2023 | Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert.

Symbolbild: Durch gesetzliche Änderungen kommt 2023 wieder mehr Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Foto: iStock / Maria Sbytova

Höheres Kindergeld, steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitsplatzes, Anhebung des Grundfreibetrags, volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge, Erhöhung des Wohngelds: Unterm Strich bringt das Jahr 2023 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Kindergeld: einheitlich 250 Euro für jedes Kind

Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Damit steigt die staatliche Unterstützung für das erste und zweite Kind jeweils um 31 Euro im Monat, für das dritte Kind ist es ein Plus von 25 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind bleibt es bei 250 Euro.

Grund- und Kinderfreibetrag

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2023 für Ledige auf 10 908 Euro. Verheirateten stehen 21 816 Euro zu. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus ab Januar 2023 erst bei Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert: Der Freibetrag liegt 2023 bei 3012 Euro beziehungsweise 6024 Euro bei verheirateten Arbeitnehmern.

Zusätzlich wird ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1464 Euro beziehungsweise 2928 Euro gewährt. Insgesamt betragen die Freibeträge für Kinder somit 4476 Euro für Ledige und 8952 Euro für Verheiratete.

Rentenbeiträge: voll von der Steuer absetzbar

Ab 2023 können alle, die Steuern zahlen, ihre Rentenbeiträge voll als Sonderausgaben absetzen – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Damit entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte Doppelbesteuerung der Renten.

Mindestlöhne

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Oktober 2022 bei 12 Euro brutto die Stunde. Wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf die Höhe des Verdienstes und die Stundenzahl auswirkt, kann man übrigens auch ganz leicht mit dem Mindestlohnrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden.

Der Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk steigt im Januar auf 13,40 Euro und für Leiharbeit ab April 2023 auf 13 Euro die Stunde.

Bürgergeld statt Hartz IV

Das Bürgergeld ersetzt  ab 1. Januar 2023 Hartz IV: Der Regelsatz wird erhöht und zahlreiche weitere Neuerungen werden durchgeführt. Unter anderem sollen das Schonvermögen erhöht und ein Weiterbildungsgeld sowie ein Bürgergeldbonus eingeführt werden. Ausführliche Infos zum Bürgergeld findet Ihr hier.

Infos zu weiteren Änderungen gibt es hier.

Von: cdr

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