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Neues Jahr, neue Regelungen: Was ändert sich für Beschäftigte 2021?

05.01.2021 | Familien freuen sich über mehr Kindergeld und höhere Freibeträge. Der Mindestlohn steigt, ebenso die Pendlerpauschalen. Dazu gibt es steuerliche Erleichterungen fürs Homeoffice und für einen Großteil der Steuerpflichtigen fällt der Solidaritätszuschlag weg. Das neue Jahr bringt für die Beschäftigten in Deutschland einige Änderungen mit sich, die ihnen an einigen Stellen auch mehr Geld bescheren. Was ändert sich?

© Erwin Wodicka/Panthermedia.net

Die Bundesregierung hat für 2021 zahlreiche Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die sich im Wahljahr auch im Geldbeutel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bemerkbar machen.

Für alle Steuerzahler steigt im neuen Jahr der Grundfreibetrag, für den keine Steuern entrichtet werden müssen. 2021 liegt dieser Betrag bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Dazu dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Das Kindergeld erhöht sich für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf jeweils 250 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar 2021 in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Nach fast drei Jahrzehnten endet für rund 90 Prozent der Steuerzahlenden der Solidaritätszuschlag. Lediglich auf sehr hohe Einkommen bleibt der „Soli“ unverändert, während 6,5 Prozent der Einkommensteuerpflichtigen ihn fortan nur noch teilweise zahlen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2021 in zwei Schritten, zunächst ab 1. Januar von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde und dann ab 1. Juli auf 9,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Damit verringert sich die monatliche Höchstarbeitszeit in diesem Jahr ebenfalls in zwei Schritten, zunächst auf 47,37 Stunden pro Monat, ab 1. Juli dann auf 46,88 Stunden.

Im Elektrohandwerk steigt der Branchenmindestlohn im Januar auf 12,40 Euro und für Leiharbeit ab April 2021 auf 10,45 Euro pro Stunde.

Auch wer aktuell im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Pro Tag im heimischen Büro können fünf Euro geltend gemacht werden, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale kann, so das neue Gesetz, in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen.

Änderungen gibt es auch bei der Pendlerpauschale. Wer einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegen muss, kann im Steuerjahr 2021 von einer höheren Pendlerpauschale profitieren. Während bislang pro Entfernungskilometer 30 Cent bei den Werbungskosten für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag angesetzt werden konnten, sind es ab 1. Januar 2021 ab dem 21. Kilometer 35 Cent. Damit sollen Belastungen abgefedert werden, die sich durch die neue CO2-Bepreisung für Benzin und Diesel ab dem Jahreswechsel ergeben.

Detailliertere Informationen zu diesen und weiteren Änderungen gibt es auf igmetall.de.

Von: cdr

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