JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNG

Stimme der Jugendlichen in Betrieben – JAV neu gewählt

03.12.2020 | Bei der IG Metall haben junge Leute eine eigene starke Stimme: Mit der Wahl der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben die jungen Kolleginnen und Kollegen jetzt ihre Ansprechpartner in den Betrieben unserer Region neu gewählt.

Die JAV ist wie der Betriebsrat dafür da, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und zwar speziell die der Azubis, dual Studierenden und Jugendlichen bis 18 Jahre. „Wir wünschen allen Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertretern viel Erfolg bei der Bewältigung ihrer neuen Aufgaben“, sagt Gewerkschaftssekretär Sascha Hahn, der sich bei der IG Metall Zwickau um die JAV-Wahlen kümmert.

„Und selbstverständlich lassen wir niemanden mit der Fülle an Aufgaben allein, sondern bieten zum Beispiel im Februar 2021 ein Grundlagenseminar an, damit unsere JAVs fit sind in ihrem betrieblichen Ehrenamt.“ Denn zu den Hauptaufgaben der JAV gehören das Einhalten von Gesetzen und das Überwachen von Tarifverträgen.

Außerdem sind sie DIE Expertinnen und Experten in punkto Ausbildung: „Keiner weiß besser über die Berufsausbildung Bescheid und ist näher an den Fragen und Problemen dran als die Auszubildenden selbst und genau dieses Wissen ist auch für den Betriebsrat wichtig“, erläutert Sascha Hahn. Dementsprechend sind die JAVs bei Betriebsratssitzungen dabei und haben bei Ausbildungsthemen ein Mitspracherecht. Außerdem darf die JAV wie der Betriebsrat vier Mal im Jahr alle jungen Beschäftigten zu einer Versammlung einladen.

Auch in der JAV geht es darum, mitzugestalten und mitzubestimmen: Stimmt die Qualität der Ausbildung? Gibt es Ärger mit Ausbilder oder Chefetage? Werden Auszubildende nach der Ausbildung übernommen? Passt die Vergütung? Hat man Anspruch auf einen Fahrgeld-Zuschuss und und und... Bei all diesen Fragen hat die JAV den Überblick und steht an der Seite der Ausbildenden, erklärt Sascha Hahn.

Gewählt werden die JAVs alle zwei Jahre in Betrieben mit mindestens fünf jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren bzw. Azubis unter 25 Jahren. Voraussetzung: Der Betrieb muss einen Betriebsrat haben, denn der bestimmt den Wahlvorstand und kümmert sich um die Durchführung der Wahlen, die in der Regel im Oktober und November stattfinden.

Wählen dürfen alle Auszubildenden und dual Studierenden bis 25 Jahre sowie jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren. Aufstellen lassen kann sich jeder im Betrieb, der sich aktiv für die Rechte und Interessen junger Kolleginnen und Kollegen einsetzen will und jünger als 25 Jahre ist – auch wenn die Ausbildung bereits beendet ist.

Ihr wollt noch mehr Infos zur JAV. Hier erfahrt ihr mehr.

Von: cdr

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