24.10.2023 | Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit in der Metall- und Elektroindustrie haben auch 2024 wieder die Wahl: mehr Geld oder acht zusätzliche freie Tage. Wichtig ist allerdings, dass der Antrag für die zusätzliche Freizeit im kommenden Jahr fristgerecht bis zum 31. Oktober 2023 gestellt wird.
2019 ist der zukunftsweisende „Tarifvertrag über ein tarifliches Zusatzgeld“ in Kraft getreten. Seither haben Kolleginnen und Kollegen in Schichtarbeit mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen jährlich die Wahl zwischen Geld oder Zeit. Mehr als 80.000 Beschäftigte in Berlin, Brandenburg und Sachsen haben den T-ZUG (tarifliches Zusatzgeld) in der Tarifrunde 2018 mit Aktionen, Warnstreiks und ganztägigen Warnstreiks erkämpft.
Der T-ZUG beschert Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie 27,5 Prozent ihres durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag (ZUB oder T-ZUG B), ab 2023 in Höhe von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets.
Kolleginnen und Kollegen, die Kinder betreuen, ihre Angehörigen pflegen oder in Schicht arbeiten, können den T-ZUG A (27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch zusätzlich acht freie Tage im Jahr nehmen. Eine unter den Kolleginnen und Kollegen sehr beliebte Option, wie sich seit der Einführung des T-ZUGs Jahr für Jahr zeigt. Allein 2020 haben sich 400.000 Beschäftigte für freie Tage statt Geld entschieden.
Auch 2024 haben die Beschäftigten, die die Voraussetzungen erfüllen, wieder die Wahl. Wichtig ist allerdings: Die Anträge müssen fristgerecht bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden – am besten schriftlich. Damit wirklich alles glatt läuft und kein Antrag verlorengeht, solltet ihr sicherheitshalber eurem Betriebsrat eine Kopie des Antrags zukommen lassen. Einen Musterantrag zum Ausfüllen gibt es auch.
Rechtsanspruch haben allerdings nur Mitglieder der IG Metall. Zwar gewähren viele Arbeitgeber die von den IG Metall-Mitgliedern erstrittenen tariflichen Leistungen auf freiwilliger Basis allen Beschäftigten. Aber wenn es hart auf hart kommt, können Nichtmitglieder diese Ansprüche nicht geltend machen und die Wahloption aus dem T-ZUG auch nicht vor Gericht einklagen.
Nähere Informationen, Auskünfte und Unterstützung beim Antragsverfahren gibt es beim Betriebsrat oder bei uns, deiner IG Metall Zwickau. Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den T-ZUG findet ihr auch hier.