03.04.2024 | Wichtiger Hinweis für unsere Aktiven in den Betrieben: Ab April gibt es Geld von der Bundesagentur für Arbeit, um Beschäftigung am Standort durch Weiterbildung besser zu sichern. Konkret sind es zwei neue Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung: die vereinfachte Weiterbildungsförderung nach § 82 SGB III und das komplett neue Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III.